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VG Regensburg, 09.08.2012 - RO 2 K 12.535 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Ermessensreduzierung auf Null bei Anspruch des Nachbarn auf bauaufsichtliches Einschreiten durch Nutzungsuntersagung;Voraussetzungen der Verwirkung eines Anspruchs des Nachbarn auf bauaufsichtliches Einschreiten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 04.06.1996 - 4 C 15.95
Bauordnungsrecht: Begriff der ordnungsmäßigen Grundstücksnutzung, …
Auszug aus VG Regensburg, 09.08.2012 - RO 2 K 12.535
Mit der herrschenden Meinung (vgl. BVerwG v. 04.06.1996 NVwZ-RR 1997, 271; BayVGH v. 31.03.2004 Az. 1 ZB 03.452 ;… Simon/Busse, BayBO, Rn. 490 ff m.w.N.) ist eine Ermessensreduzierung auf Null hinsichtlich bauaufsichtlichen Einschreitens dann anzunehmen, wenn eine besondere Intensität der Störung oder der Gefährdung nachbargeschützter Rechtsgüter gegeben ist. - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.1992 - 7 A 1521/90
Darf Nachbar Grundstück in Anspruch nehmen?
Auszug aus VG Regensburg, 09.08.2012 - RO 2 K 12.535
Die Abstandsflächenvorschriften schützen nicht nur die tatsächlich auf dem benachbarten Grundstück bereits ausgeübte bauliche oder sonstige Nutzung, sondern auch die Nutzungsmöglichkeit des Grundstücks an sich (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 09.04.1992 Az. 7 A 1521/90 ). - VGH Bayern, 08.03.2007 - 1 ZB 06.898
Auszug aus VG Regensburg, 09.08.2012 - RO 2 K 12.535
Ist von einer erheblichen Beeinträchtigung auszugehen und ergibt die Abwägung der Beeinträchtigung des Nachbarn mit dem Schaden des Bauherrn ein deutliches Übergewicht der nachbarlichen Interessen, so dass - etwa bei einer massiven Überschreitung der Abstandsflächen - die Erteilung einer Abweichung nicht in Frage kommt, so ist auch von einer Ermessensreduzierung auf Null auszugehen (BayVGH v. 08.03.2007 Az. 1 ZB 06.898 ). - VGH Bayern, 31.03.2004 - 1 ZB 03.452
Auszug aus VG Regensburg, 09.08.2012 - RO 2 K 12.535
Mit der herrschenden Meinung (vgl. BVerwG v. 04.06.1996 NVwZ-RR 1997, 271; BayVGH v. 31.03.2004 Az. 1 ZB 03.452 ;… Simon/Busse, BayBO, Rn. 490 ff m.w.N.) ist eine Ermessensreduzierung auf Null hinsichtlich bauaufsichtlichen Einschreitens dann anzunehmen, wenn eine besondere Intensität der Störung oder der Gefährdung nachbargeschützter Rechtsgüter gegeben ist.